Herr Dr. Solmecke, es gibt eine neue Form von E-Mail-Abmahnungen, die immer wieder bei Unternehmen oder auch bei Privatpersonen in den E-Mail-Postfächern auftauchen…
Ja, richtig, wir beobachten das zunehmend, zumal die Urheber diese die Unwissenheit des Verbrauches ausnutzen. Die Abmahnungen werden in verschiedenen Varianten versendet, doch die Betrugs-Masche dahinter bleibt identisch. In den verschiedenen uns vorliegenden Fake-Abmahnungen unterscheiden sich sowohl die Namen der nicht existenten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien als auch die Absende-E-Mail-Adresse. Das Problem: Einige Kanzleien und Rechtsanwälte gibt es zwar tatsächlich, doch die Kanzleien sind selbst Geschädigte, da ihr Name für die E-Mails missbraucht wurde. Insgesamt sind bereits über 50 Fake-Kanzlei-Namen bekannt, von denen Betroffene die gefälschten Abmahnungen per E-Mail erhalten haben. Und auch die Absende-Adressen variieren in ähnlichem Umfang.
Kann man als „Otto-Normalverbraucher diese E-mails erkennen?
Ja, zumindest am Inhalt, sie sind nämlich weitestgehend identisch. Den Betroffenen wird in den Fake-Abmahnungen vorgeworfen, dass über ihren Internetanschluss Urheberrechte verletzt wurden. Dabei handelt es sich um Streaming-Dienste, über die die vorgeblich Porno-Filme angesehen worden sein sollen.
Einzig die angeblich gestreamten Filmtitel, allesamt Porno-Filme, sowie die genannten Ermittlungsdaten unterscheiden sich. Bei den Ermittlungsdaten werden Daten, bestehend aus Produktname, Datum/Uhrzeit, Benutzerkennung und IP-Adresse, aufgelistet. Die angeblich ermittelten Daten gaukeln vermeintliche Seriösität vor, sind jedoch allesamt gefälscht.
Was macht die neue Welle aus?
Bei bisherigen Fake-Abmahnungen gab es stets wenige Varianten, die sodann massenweise an Betroffene versendet wurden. So konnten wir schnell und gezielt Betroffene vor den Abmahnungen warnen. Diese Welle der Fake-Abmahnungen hat jedoch eine neue Dimension erreicht, da nahezu jeder Betroffene von einer neuen Rechtsanwaltskanzlei sowie einer neuen Absender-Mail-Adresse die E-Mail zugestellt bekommt. Zudem werden die Betroffenen mit persönlicher Anrede angeschrieben und auch die vermeintlich ermittelten - aber gefälschten - Daten sind individuell angepasst. Dies erschwert es, Betroffene gezielt zu warnen.
Was soll man als Betroffener tun?
Sofern auch Sie glauben eine Fake-E-Mail erhalten zu haben, raten wir Ihnen dringend dazu, keinesfalls angehängte Dateien zu öffnen und nicht auf die E-Mail zu reagieren. Die E-Mail sollte umgehend gelöscht und aus dem Postfach entfernt werden. Und selbstverständlich soll nicht bezahlt werden, denn ansonsten ist das Geld auf Nimmerwiedersehen weg.